• Rechtsgebiet:
  • Familienrecht und Erbrecht

Trennung

Trennung ! Was tun?

13.07.2017

Ihr zuständiger Rechtsanwalt

Sabine Ebner-Köppl
Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht Fachanwältin für Familienrecht AnwaltMediatorin (DAA)

Rechtsanwälte Ebner-Köppl, Löffler und Kollegen
Telefon + 49 (0)7 11 6 07 73 39
E-Mail ebner-koeppl(at)elolaw.de

von Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht Fachanwältin für Familienrecht AnwaltMediatorin (DAA) Sabine Ebner-Köppl

Lassen Sie sich bereits im Vorfeld der Trennung, dann, wenn Sie bemerken Ihre Ehe kriselt, anwaltlich beraten. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel die Kosten einer Erstberatung nach dem RVG.

Beachten Sie: Ein Anwalt kann nicht zwei Ehepartner gleichzeitig vertreten.
 
Wenn Sie eine einvernehmliche Trennung und eine einvernehmliche Scheidung wünschen, heißt das nicht, dass Sie nicht gemeinsam einen Anwalt aufsuchen können. Sie müssen sich allerdings entscheiden, welcher Ehepartner das Anwaltsmandat erteilt. Sie sollten offen und fair miteinander umgehen. Es ist dann möglich, eine speziell auf Ihre Bedürfnisse und Vermögensverhältnisse abgestimmte Scheidungsfolgenvereinbarung oder einen Ehevertrag zu fertigen. Die Vereinbarung sollte aber vor notarieller Beurkundung von dem nicht anwaltlich vertretenen Ehepartner durch einen anderen Fachanwalt für Familienrecht geprüft werden.

Die Scheidung vor dem Familiengericht ist dann nur noch ein juristischer Akt. Dann kann für die Scheidung auch nur noch ein Anwalt auftreten.

Stellen Sie in der Zeit vor der Trennung auf jeden Fall alle wichtigen Unterlagen zusammen, fertigen Sie einen vollständigen Kopiensatz an oder scannen Sie die wesentlichen Unterlagen ein. Dies gilt erst recht dann, wenn Sie ihr Ehepartner betrügt oder Vermögen verschwinden lässt. Dann sichern Sie vorläufig die folgenden Unterlagen:

Eigene Geburtsurkunde und die Geburtsurkunden der Kinder, Impfpässe, Schulzeugnisse, Ausbildungsversicherungen, Sparbücher und die Heiratsurkunde sowie Ausweispapiere, die Krankenversicherungskarte, den Sozialversicherungsausweis, die Zeugnisse und sonstige Arbeitspapiere.

Fertigen Sie sich für die Berechnung von Unterhalt Kopien von der Lohnsteuerkarte, den letzten drei Einkommenssteuerbescheiden, den letzten 12 Gehaltsabrechnungen und dem Arbeitsvertrag des Ehepartners, den Bilanzen der letzen 3 Jahre bei selbständiger Tätigkeit.

Verschaffen Sie sich zur Vorbereitung der Auseinandersetzung im Güterrecht und der Vermögensauseinandersetzung einen Überblick über das gemeinsame Vermögen und das Vermögen des Ehepartners: Bausparverträge, Sparverträge, Lebensversicherungen, Wertpapiere, Immobilien (Grundbuchauszug, Kaufvertrag, Darlehnsvertrag, Grundschulden u.a.).

Verschaffen Sie sich einen Überblick über bestehende Schulden: Girokonten, Darlehensverträge, Kreditverträge und über die monatlichen Belastungen und fertigen Sie Kopien an vom Mietvertrag, Nebenkosten wie Strom, Heizung, Telefon, Müllabfuhr, Grundsteuer, Versicherungsbeiträgen.

Stellen Sie eine Liste aller Haushaltsgegenstände zusammen getrennt nach in die Ehe gebrachtem Hausrat und gemeinsam angeschafftem Hausrat.

Worüber müssen Sie sich Gedanken machen?

Über den Wohnvorteil: Wer zieht aus der Wohnung aus?
Über die Vermögensauseinandersetzung: Was soll mit dem Eigenheim geschehen? Wo liegt das Kapital ? Wann werden die Bankkonten getrennt?

Über die Kinder:  Bei wem leben die Kinder? Wer zahlt Kindesunterhalt? Wollen wir ein Wechselmodell ?
Über den Unterhalt: Wer muss wem Unterhalt bezahlen? Wer zahlt die Schulden?
Über den Versorgungsausgleich: Wer hat mehr Rentenanwartschaften erworben als der andere?
Gibt es Lebensversicherungen?
Über das Güterrecht: Wer hat Schenkungen oder Erbschaften in der Ehe erhalten?
Wer hat Vermögen in die Ehe gebracht? 

Wollen Sie mehr wissen? Dann wenden Sie sich an Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Sabine Ebner-Köppl